Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anbieter:
Philipp Scharbert
Lackaffen.de
Virnkamp 6
D-48157 Münster
Tel.: +49 (0)179/ 2 04 14 62
E-Mail: info@lackaffen.de
- im folgenden „Lackaffen“ genannt -
§ 1 Allgemeines/Geltung
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Lackaffen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Lackaffen mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten - soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des Absatzes 3 Satz 2 ist - auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Lackaffen ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Lackaffen auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen Tätigkeit zugeordnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Regelungen und Informationen zum Vertragsschluss
(1) Allgemeines: Alle Angebote von Lackaffen stellen lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten durch den Kunden dar.
(2) Angebot und Annahme: Der Kunde kann per Telefon, E-Mail, Brief oder über das auf der Website des Anbieters vorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage an Lackaffen richten. Lackaffen lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin per E-Mail, ein verbindliches Angebot zur Erbringung der vom Kunden zuvor angefragen Leistung zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber Lackaffen abzugebende Annahmeerklärung per E-Mail oder durch Zahlung der angebotenen Vergütung innerhalb von sieben Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs beim Anbieter maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot von Lackaffen innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist Lackaffen nicht mehr an sein Angebot gebunden. Hierauf wird Lackaffen den Kunden in seinem Angebot nochmals besonders hinweisen.
(3) Speicherung und Zugang zum Vertragstext: Lackaffen speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden den Auftrag und die Vertragsbedingungen (Angebot) per E-Mail zu. Damit verschafft Lackaffen dem Kunden die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Ein Zugang zu den bei Lackaffen gespeicherten Vertragstexten ist nicht möglich.
(4) Zur Verfügung stehende Sprachen: Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Preise
(1) Die von Lackaffen im Angebot angegebenen Preise sind Gesamtpreise und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Lackaffen akzeptiert Banküberweisungen und Barzahlung.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen.
(3) Gegenüber Unternehmern ist Lackaffen berechtigt, Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
§ 5 Termine
Regelungen gegenüber Verbrauchern
(1) Die Leistungszeitpunkte sind der Auftragsbestätigung zu entnehmen.
Regelungen gegenüber Unternehmern
(1) Von Lackaffen in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist.
(2) Lackaffen kann – unbeschadet der Rechte aus Verzug –vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen Lackaffen gegenüber nicht nachkommt.
(3) Lackaffen haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die Lackaffen nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse Lackaffen die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Lackaffen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber Lackaffen vom Vertrag zurücktreten.
§ 6 Nutzungsrechte
(1) Sofern nicht anders vereinbart, räumt Lackaffen dem Kunden an den Werken ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehene Nutzung ein.
(1.1) Das Nutzungsrecht geht mit vollständiger Zahlung auf den Kunden über.
(1.2) Jegliche weitergehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung oder sonstige Verwertung bedarf der vorherigen Zustimmung von Lackaffen.
§ 7 Haftung
(1) Lackaffen haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) resultieren. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(2) In Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Lackaffen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
(4) Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit von einfachen Erfüllungsgehilfen ist, außer in den in Ziffer 1 genannten Fällen, ausgeschlossen.
(5) Der Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Lackaffen oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(6) Vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG), entgegenstehen.
§ 8 Erfüllungsort und Abnahme
Regelungen für Verbraucher
(1) Die vereinbarten Leistungen sind nach Fertigstellung abzunehmen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Regelungen für Unternehmer
(1) Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung zu erfolgen hat.
(2) Bezüglich der Abnahme gilt diese als vorgenommen, wenn
a) die vereinbarte Leistung erbracht ist,
b) die Lackaffen dies dem Kunden unter Hinweis auf die Abnahmefiktion nach dieser Regelung mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,
c) seit Leistungserbringung zwölf Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung begonnen hat (z.B. die Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Leistung sechs Werktage vergangen sind, und
d) der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines Lackaffen gegenüber angezeigten Mangels, der die Nutzung der Sache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.
§ 9 Gewährleistung
Gewährleistungsregelungen gegenüber Verbrauchern
(1) Es besteht ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht, insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
Gewährleistungsregelungen gegenüber Unternehmern
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab der Abnahme.
(2) Das Werk ist unverzüglich nach Fertigstellung zu untersuchen. Werke gelten als genehmigt, wenn Lackaffen nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Fertigstellung, oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Kunden erkennbar war, in Schrift- oder Textform zugegangen ist.
(3) Bei Sachmängeln ist Lackaffen nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zur Nacherfüllung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nacherfüllung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
§ 10 Streitbeilegungsverfahren
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass Lackaffen weder verpflichtet noch bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 11 Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
(1) Das Widerrufsrecht besteht nicht wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und mithin als Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt.
(2) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;
(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt insbesondere für den bereits geschlossenen Vertrag. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung. Anderes gilt nur, wenn in diesem Fall das Festhalten am Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellt. Dann ist der Vertrag insgesamt unwirksam.
(2) Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, es sei denn, dass dem Verbraucher dadurch der Schutz entzogen würde, der ihm durch die zwingenden Vorschriften des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. In letzterem Fall gilt das Recht des Staates in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.